COVID-19-Antigentests - schmerzloser Speicheltest

Guten Tag,

auch wenn wir alle brav uns an die jeweiligen Beschränkungen, in den jeweiligen Regionen und die Regeln halten.
Der COVID-19 Virus ist ein ständiger Begleiter in unserem Leben geworden und führt auch schnell zu persönlichen Unsicherheiten.

Spätestens nach dem Beschluss der Bundesregierung, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern wöchentlich einen Schnelltest anbieten müssen, herrscht eine starke Nachfrage.
Wenn Sie zu der Gruppe gehören welche die Erlaubnis laut MPAV für den professionellen Gebrauch von SARS-CoV-2 Schnelltest gehören, lohnt es sich weiter zu lesen.
Noch sind unsere nicht für Laien Anwendung zugelassen, jedoch arbeiten wir bereits daran um auch jedem die Chance zu geben diesen Test erhalten zu können.

Unsere neu im Sortiment befindenden Schnelltest, sind hiefür eine gute Lösung um Bedenken aus dem weg zu räumen und dieser vorgegebenen Pflicht nachzukommen.

Der Schnelltest zeichnet sich dadurch aus, dass dieser durch eine reine Speichelprobe absolut schmerzlos ist. Keine Stäpchen sind nötig.

Selbstverständlich ist unsere Firma auf der Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Liste des BfArM),
als offizieller Vertreiber dieses Tests angeführt und diese wurden bereits vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert.

Der COVID-19 Antigen-Schnelltest wurde mit dem führenden hoch effizienten kommerziellen Reagenz (PCR) gegengetestet
und die Resultate zeigten, dass der COVID-19 Test eine hohe Sensitivität und Spezifität hat.

Relative Sensitivität: 97,30% (95%CI : 92,40%~99,40%)
Relative Spezifität: 99,20% (95%CI : 95,80%~100.00%)

Schnelles Testergebnis in 15 Minuten.

Dieser liefert nur ein erstes Screening-Testergebnis und es sollten andere, spezifischere diagnostischen Methoden verwendet werden, um eine SARS-CoV-2-Infektion zu bestätigen.
Es ist kein PCR Test.

Der Test ist für den professionellen Gebrauch!

Dieses Produkt kann nur von medizinischem Fachpersonal, Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (u.a. Energie/Wasser, Ernährung, IT, etc.), Kindergärten, Schulen, Arbeitgeber (im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes), sowie weitere Berechtigte nach MPAV bezogen werden.

Damit Sie diesen Test von uns beziehen können, benötigen wir von Ihnen eine vorherige Bestätigung, ob bei Ihnen die Zugehörigkeit zum berechtigten Fachanwenderkreis gegeben ist.

Dieses können Sie beschleunigen, wenn Sie bei oder vor der Bestellung, ein von uns vorgefertigtes Berechtigungsformular ausfüllen und zur Verfügung stellen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, versenden wir sofort die Ware. Das Berechtigungsformular finden Sie hier: Berechtigungsformular.



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