Batteriegesetz

Hinweise zur Batterieentsorgung

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!  Damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann, sind Sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Alternativ sind wir als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

 

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

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